Guten Abend,
meine Lebenspartnerin leidet an einer Zwangsstörung, Waschzwang. In ein paar Monaten beginnt ihre Therapie. Ich beobachte allerdings, dass der Zustand ihrer Zwänge sich immer weiter verschlechtert. Ich habe schon vor längerer Zeit aufgehört, ihr bei der Ausführung ihrer Zwänge zu helfen, was den Stress für mich ungemein gemindert hat. Sie scheint sich allerdings langsam mit der Krankheit abzufinden und geht meiner Meinung nach den Weg des geringsten Widerstandes...
Meine Überlegung ist nun, sie unter einen gewissen Druck zu setzen, um es ihr "weniger erträglich" zu machen, und sie so dran zu erinnern, dass sie schwer krank ist und sich selbst damit langsam kaputt macht. Der Weg der Heilung soll kompromisslos als Ziel gelten.
Nun, ich kenne diese Anweisung:
"Hindern Sie den Zwangskranken nie direkt oder gar mit Druckmitteln bzw. Brachialgewalt an der Ausführung seiner Zwänge. Ihr Angehöriger ist ein freier Mensch wie Sie und hat das Recht zur Ausführung seiner Zwänge, so wie Sie das Recht haben, nicht nach diesen Zwängen leben zu müssen."
Nun zur eigentlichen Frage: Sollte man dies lediglich aus etischen Gründen unterlassen (Freiheit des Menschen)?
Ich habe bereits damit angefangen z.B. nach dem 4. mal nach der Arbeit duschen und mehrmaligem Bitten es endlich gut lassen zu sein das Wasser abgestellt. -> Ergebnis, sie fühlt sich unwohl, dreckig und weint histerisch und siehe da, nach 2 Stunden beruhigt sie sich und es ist okay.
Danke für die Antworten


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