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Thema: Einkommenssteuer & Arztkosten

  1. #1
    Gast1006
    Gast

    Standard Einkommenssteuer & Arztkosten

    Hallo,

    kennt sich jemand beim Thema Steuer, speziell in der Ansetzung von Eigenanteil von Arztrechnungen -> also Kosten die nicht von einer KK erstattet wurden, aus ?

    Kann man diese und wenn wo absetzen ?

  2. #2
    Gast784
    Gast

    Standard

    hi Kü,

    ja kann man, und zwar als aussergewöhnliche Belastungen (§33Abs.2 ESt) Anrechenbare Höhe ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte

    http://www.steuerthek.de/tippsurteile/tipp0208.htm
    http://www.steuerberatung-fellinger....ter03_2005.htm
    Geändert von Gast784 (21.02.2009 um 08:09 Uhr)

  3. #3
    Gast1006
    Gast

    Standard

    Hallo Gabi,

    danke für die Link`s .... habe es gefunden ..... als es gibt eine vom Gesamteinkommen zwischen 1% bis 7 % abhängige Kostengrenze .... die bei Überschreitung dann absetzbar ist !

    Man 2008 wird dem Finanzamt bei mir gar gefallen .... mir um so mehr
    So nun erstmal die Ordner aus dem Schrank, Taschenrechner & Tass Kaff auf den Tisch .....

  4. #4
    Gast784
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Der Kümmerer Beitrag anzeigen
    Man 2008 wird dem Finanzamt bei mir gar gefallen .... mir um so mehr
    So nun erstmal die Ordner aus dem Schrank, Taschenrechner & Tass Kaff auf den Tisch .....
    .....und die kommende Knete verplanen...

    bonne weekend

  5. #5
    Gast784
    Gast

    Standard

    grad was interessantes gefunden: zu aussergewöhnlichen Belastungen gehören auch:

    Fahrtkosten für den amts- oder vertrauensärztlich empfohlenen Besuch der Gruppentreffen von Anonymen Alkoholiker sind agB. (BFH 13. Februar 1987-BStBl.II S.427)
    (Quelle Wikipedia)

    Woraus sich also schliessen lässt, dass die Alkis auch zahlreich im steuerzahlenden Volke verbreitet sind, ganz entgegen der Stammtischmeinungen ... Und der volkswirtschaftliche Schaden ist bestimmt auch gut erforscht

  6. #6
    Gast1006
    Gast

    Standard

    Hallo,

    aber letztendlich kannste ja

    - nur Einkommens-Steuern wiederbekommen, die du auch gezahlt hast
    - nur Ausgaben geltend machen, die du auch vorgestreckt hast

  7. #7
    Gast784
    Gast

    Standard

    ja klar, kü, aber das heisst ja nicht, dass man das wiedergewonnene Geld nicht anderweitig verballern kann...

  8. #8
    Gast1006
    Gast

    Standard

    aber nicht zum saufen um dann bei den Anonymen Alkoholiker wieder Steuern zu sparen

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