Soweit ich weiß, ist eine Zwangseinweisung, juristisch gesehen, erst dann möglich, wenn eine akute Situation vorliegt. Das heisst, der Betroffene muss klare Pläne zum Selbstmord haben (zum Beispiel, wie er sich konkret umbringen will). Wenn jemand nur diffus davon redet, dass er sich umbringen will, reicht das, glaub ich, nicht...


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren

Lesezeichen