Kurz zum "Eigenanteil" (€ 10 Zuzahlung/Tag, bis max 28 Tage je Kalenderjahr):
2% des Einkommes sind als max. Zuzahlungsbetrag festgelegt - nur das, was darüber hinausgeht, entfällt dann auch bzw. wird rückerstattet/verrechnet.
Ermäßigter Satz: 1%
Andererseits: selbst wenn Du zuzahlen musst - Du bekommst i.d.R. in dieser Zeit ja auch Krankengeld oder andere finanzielle Leistungen durch Deine KK.
Bitte Deine Kasse einfach, den zu zahlenden Betrag mit deren Auszahlung(en) zu verrechnen (hat bei mir jedesmal einwandfrei geklappt).
Eine Klinik zieht das Geld ja nur im Auftrag der Kasse ein und müsste es an diese abführen - was ein ganz ungeliebter Verwaltungsaufwand ist). Ergo kann eine Kasse die Klinik auch von diesem Hilfsdienst "entbinden" und es selbst regeln - es muss nur die entsprechende Info/Bescheinigung weitergegeben werden.


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