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Thema: Kündigung wegen Krankheit

  1. #1
    Neuling
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    Standard Kündigung wegen Krankheit

    Hallo,


    ich hatte innerhalb der letzten 3 Jahren sehr hohe Krankheitstage..August 2010 wurde dann erst festgestellt dass ich unter einer mittelgradigen Depression leide, seitdem bin ich in Behandlung beim Psychotherapeuthen, was ich auch der Personalabteilung mitgeteilt habe.

    Nun wurde ich zum 31.03.2011 gekündigt.
    Ich möchte mich gleich für eine neue Stelle bewerben.
    (Ich bin 22 Jahre alt und verfüge über gute Qualifikationen (Weiterbildungen), arbeite im öffentlichen DIenst)

    Meine Frage dazu ist..hab ich überhaupt eine Chance einen neuen Job zu bekommen, wenn ich auf Grund von Krankheit gekündigt wurde?

    Muss ich das in der Bewerbung bzw. im Vorstellungsgespräch angeben, dass ich vom AG wegen Krankheit gekündigt wurde?

    Falls ich es sage nimmt mich doch kein neuer AG oder?

    Liebe Grüße und Danke schonmal

  2. #2
    Gast784
    Gast

    Standard

    Hallo,

    das würde ich erstmal prüfen lassen, ob die Kündigung so zulässig ist.

    Meines Wissens kann man zwar während der Krankheit gekündigt werden, jedoch nicht aufgrund der Krankheit. Normalerweise steht dann halt was wie "aus betriebswirtschaftlichen Gründen" oder so drin.

    Auf jedenfall muss Dein neuer AG davon gar nix wissen. Du kannst ihm sonst was versemmeln, warum Du da gegangen bist.

    Warum teilst Du der Personalabteilung mit, wenn Du in ambulanter Therapie bist? Ich nehme die Stunden in der Freizeit bzw Gleitzeit und muss-dann-halt-mal-früher-wech oder zum Zahnarzt oder sonst was. Das geht doch niemanden was an.
    Geändert von Gast784 (01.02.2011 um 16:30 Uhr)

  3. Der folgende Benutzer bedankte sich bei Gast784 für den sinnvollen Beitrag:

    Schildi88 (03.02.2011)

  4. #3
    Neuling
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    Standard

    Doch wenn es viele Fehlzeiten sind (2008: 50, 2009:50, 2010,:75) kann man meines Wissens gekündigt werden.

    Naja ich habe gedacht wenn ich dem AG mitteile dass ich mich in Behandlung befinde, dass der AG sieht, dass eine Besserung in Aussicht ist.
    Ich bin aber auch während meiner Freizeit beim Psychotherapeuthen.

    Lg

  5. #4
    Gast1006
    Gast

    Standard

    Hallo Schildi88,

    erstmal würde ich mit der Kündigung zum BR und dann zur Gewerkschaft.
    Denke auch das hier eine Personalstelle vielleicht vorschnell eine Kündigung versucht durchzukriegen.

    Ansonsten würde ich bei dem Zeugnis, dass du erhalten wirst penibel auf eine positiv angemessene Beurteilung achten.

  6. Der folgende Benutzer bedankte sich bei Gast1006 für den sinnvollen Beitrag:

    Schildi88 (03.02.2011)

  7. #5
    Neuling
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    Standard

    Also bei einer krankheitsbedingten Kündigung ist einiges zu beachten, deshalb habe ich einen Link gefunden der dir vielleicht weiter helfen kann: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A...html#tocitem10

    Auf jeden Fall ist wichtig ob der Personalrat zu der Kündigung gehört wurde, ansonsten ist diese nämlich unwirksam.
    Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, geh zu einem Anwalt.

    Wünsche dir viel Erfolg!

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