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Thema: Meldung ohne Einverständnis?

  1. #1
    Neuling
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    Standard Meldung ohne Einverständnis?

    Hallo
    Frohes Neues Jahr
    Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.
    Ich wollte fragen, ob eine Therapeutin ohne Einverständnis oder gar Wissen des Patienten eine Meldung an Arbeitsamt schicken darf und ob so etwas üblich ist und gemacht werden?

    Ich bin in einer Verhaltenstherapie und meine Therapeutin hat indirekt blicken lassen(indirekt gesagt), dass ich eigentlich eine Trauma -Therapie oder Tiefenpsychotherapie (richtig genannt?) brauche.
    Ich bin aber der Meinung, dass ich derzeit eine Tiefgehende Therapie nicht verkraften kann.

    Könnte es sein, dass sie entweder hinter meinem Rücken eine Meldung an Arbeitsamt macht oder mir ankündigt, dass sie die Meldung machen will?
    Darf sie das?

    Danke im Voraus für Antworten

    Rafael

  2. #2
    Verleger Avatar von Waris
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    Was hat das denn mit dem Arbeitsamt zu tun? Was soll sie da melden? Versteh ich irgendwie nicht...aber nein, natürlich darf sie das nicht. Sie hat eine ärztliche Schweigepflicht.
    Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie.

    Ich bin frei und ich l(i)ebe es!!!

  3. #3
    Neuling
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    Zitat Zitat von Waris Beitrag anzeigen
    Was hat das denn mit dem Arbeitsamt zu tun? Was soll sie da melden? Versteh ich irgendwie nicht...aber nein, natürlich darf sie das nicht. Sie hat eine ärztliche Schweigepflicht.
    Hallo Waris:

    Ich habe Angst, wenn ich einen Therapeutenwechsel vornehme, dass sie Aktionen hinter meinem Rücken startet.

    Gruss

    Rafael

  4. #4
    Verleger Avatar von Waris
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    Wo so ein Misstrauensverhältnis besteht, hat es überhaupt keinen sinn noch weiter dort zu bleiben. Ob sie nun was melden wird oder nicht. Wenn die Therapie quasi eine Auflage ist vom AA(was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann), könnte es evtl sein, dass es gemeldet wird. Aber was wäre denn daran so schlimm? Du machst die Therapie dann ja nur woanders weiter.
    Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie.

    Ich bin frei und ich l(i)ebe es!!!

  5. #5
    Neuling
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    Zitat Zitat von Waris Beitrag anzeigen
    Wo so ein Misstrauensverhältnis besteht, hat es überhaupt keinen sinn noch weiter dort zu bleiben. Ob sie nun was melden wird oder nicht. Wenn die Therapie quasi eine Auflage ist vom AA(was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann), könnte es evtl sein, dass es gemeldet wird. Aber was wäre denn daran so schlimm? Du machst die Therapie dann ja nur woanders weiter.
    Hallo Waris:
    Danke für Antwort.

    Die Therapie ist eine Empfehlung des AA. Für die Therapie/während der Therapie bin ich arbeits- und massnahmenfrei.
    Darf die Therapeutin eine Meldung, welcher Art auch immer, machen?

    Gruss

  6. #6
    Neuling
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    Hallo:

    Einige sagen, die Therapeutin darf ohne Einverständnis oder zumindest Wissen des Patienten keine Meldungen an andere Behörden oder Institutionen machen.

    Jetzt bin ich verwirrt.

    Gruss

  7. #7
    Neuling
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    Eine Frage habe ich:

    Wenn ich einen Therapeutenwechsel vornehme, kann es denn sein, dass sie hinter meinem Rücken irgendwelche Meldungen gegen mich an die KRANKENKASSE macht?

    Gruss

  8. #8
    Verleger Avatar von Waris
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    Die Krankenkasse erfährt es auf jeden Fall, weil sie das ganze zahlt. Die erfahren das über die chipkarte und der neue Thera muss ja auch einen Antrag stellen. Ein Therapeutenwechsel ist aber nichts verbotenes.
    Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie.

    Ich bin frei und ich l(i)ebe es!!!

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