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11.10.2009, 22:20
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#1 (permalink)
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Neuling
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 35
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Pflichten
Hallo :
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig, wenn bitte verschieben.
Ich wollte kurz fragen, dass auch Therapeuten ( Psychotherapeuten und Pychiater ) der Schweigepflicht unterliegen, ist das richtig?
Dann wollte ich kurz fragen, was man gegen Verletzung dieser Pflicht seitens Psychologen tun könnte? Wenn soll man informieren? An wen soll man sich wenden?
Danke im Voraus.
Gruß
Rafael
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11.10.2009, 23:16
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#2 (permalink)
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Roman Verfasser
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 1.424
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Hallo Rafael,
Eine Schweigepflicht gilt selbstverständlich auch Therapeuten.
Eine Entbindung davon kann generell nur mit Zustimmung des Patienten und bei Feststellung einer ansteckenden Krankheit erfolgen.
Der zuständigen Ärztekammer obliegt die Aufsicht der zugelassenen
Ärzte.
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12.10.2009, 05:48
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#3 (permalink)
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Neuling
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 35
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Zitat:
Zitat von glasheuler
Eine Schweigepflicht gilt selbstverständlich auch Therapeuten.
Eine Entbindung davon kann generell nur mit Zustimmung des Patienten und bei Feststellung einer ansteckenden Krankheit erfolgen.
Der zuständigen Ärztekammer obliegt die Aufsicht der zugelassenen
Ärzte.
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OK. Danke für Nachricht.
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12.10.2009, 05:51
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#4 (permalink)
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Neuling
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 35
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Ich wollte bitten, ob es Jemand anders auch erklären könnte, was man nach dem Bruch der Schweigepflicht tun kann und an wen man sich wenden sollte?
Kann man den Schweigepflichtbruch vielleicht verhindern?
Da ich einen Therapeutenwechsel vorhabe, habe ich das Gefühl, und zwar berichtigt, dass die Therapeutin so einen Bruch der Schweigepflicht begehen würde. Diese Angst habe ich nicht ohne Grund.
Danke.
Gruss
Rafael.
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12.10.2009, 06:37
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#5 (permalink)
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Neuling
Registriert seit: 02.10.2009
Ort: Sta. Maria V. M. Swisserland
Beiträge: 35
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Hi Rafael,
Zu den wichtigsten Patientenrechten gehört das Recht auf Achtung und Schutz deiner Persönlichkeit und der körperlichen und geistigen Integrität. Dazu gehört auch das Recht auf absolutes Stillschweigen des Arztes über die medizinischen und persönlichen Daten. Das heist das deine jetzige Therapeutin kein Recht hat, deine Daten einem anderem Arzt weiterzugeben, ohne dein eintrückliches einferstäntniss. Wenn dies keine zwanstherapie ist, brauchst Du ihr nicht mal zu sagen, wer dein nächster Therapeut sein wird. Was immer wieder vorkommt ist, das Ärzte Anonym über ihre Patienten Sprechen dass zwar rechtens ist, jedoch ist das dem einzelnen sicher bewusst um welchen Patienten es sich handelt. Sonnst hast Du noch die moglichkeit dich an die Patientenstelle zu wenden die sich für Patientenrechte einsetzt.
Viel Erfolg Thedi
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12.10.2009, 08:08
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#6 (permalink)
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Neuling
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 35
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Zitat:
Zitat von Thedi
Zu den wichtigsten Patientenrechten gehört das Recht auf Achtung und Schutz deiner Persönlichkeit und der körperlichen und geistigen Integrität. Dazu gehört auch das Recht auf absolutes Stillschweigen des Arztes über die medizinischen und persönlichen Daten. Das heist das deine jetzige Therapeutin kein Recht hat, deine Daten einem anderem Arzt weiterzugeben, ohne dein eintrückliches einferstäntniss. Wenn dies keine zwanstherapie ist, brauchst Du ihr nicht mal zu sagen, wer dein nächster Therapeut sein wird. Was immer wieder vorkommt ist, das Ärzte Anonym über ihre Patienten Sprechen dass zwar rechtens ist, jedoch ist das dem einzelnen sicher bewusst um welchen Patienten es sich handelt. Sonnst hast Du noch die moglichkeit dich an die Patientenstelle zu wenden die sich für Patientenrechte einsetzt.
Viel Erfolg Thedi
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Hallo Thedi:
Danke für Antwort.
Ich habe die Befürchtung, dass die jetztige Therapeutin Sachen und Fakten aus meinem Schicksal anderen Leuten, ausserhalb der Therapeuten- und-Ärztekreise, erzählt.
Das ist es.
Vielen Dank
Gruss.
Rafael.
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12.10.2009, 10:50
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#7 (permalink)
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Verleger
Registriert seit: 02.01.2008
Ort: im Süden
Beiträge: 5.293
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Hallo Rafael!
Hast Du da auch stichfeste Beweise dafür?
Ansonsten wird da die ensprechende Stelle nicht viel machen können.
Wenn der/die Thera eine Kassenzulassung hat, kannst Du Dich bei der Ärztkammer beschweren. Aber wie gesagt-auf pure Vermutung würde ich das nicht tun-da kann der Schuss leicht nach hinten los gehen.
__________________
LG, Natz
Manche Leute drehen nie durch-was müssen die doch für ein grauenhaftes Leben führen (Bukowski)
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12.10.2009, 11:44
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#8 (permalink)
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Neuling
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 35
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Zitat:
Zitat von Natz
Hallo Rafael!
Hast Du da auch stichfeste Beweise dafür?
Ansonsten wird da die ensprechende Stelle nicht viel machen können.
Wenn der/die Thera eine Kassenzulassung hat, kannst Du Dich bei der Ärztkammer beschweren. Aber wie gesagt-auf pure Vermutung würde ich das nicht tun-da kann der Schuss leicht nach hinten los gehen.
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Hallo :
Danke für Antwort.
Wie beweist man sowas?
Hmm...
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