Hallo!
Ich werde direkt anfangen, in der Hoffnung, dass mein Beitrag nicht länger als nötig ausfällt. Mir geht es vor allem um Rückmeldungen, einfach weil ich selbst zwar keineswegs schlecht im Analysieren bin, jedoch persönlich involviert und daher nicht frei entscheiden kann, was ich denken soll. Es wäre großartig, Rückmeldungen, Einschätzungen, etc. von euch zu bekommen!
Die Person um die es mir geht ist männlich, 22 Jahre alt und Einzelkind.
Zwei Wochen nach der Geburt hat die Mutter den Vater des Kindes (keine Ehe) und das Kind verlassen. Der Vater (Anfang 20 zu dem Zeitpunkt) hat seinen Sohn "behalten" und nach bestem Wissen erzogen. Im Alter von etwa vier Jahren wurde das Kind zwei Wochen (Urlaub) zur Betreuung zu seiner Großmutter (väterlicherseits) gebracht. Nach dieser Zeit wurde es dem Vater von seiner Mutter verweigert, das Kind wieder zu sehen, da sie es für das Beste hielt, wenn das Kind bei ihr aufwüchse. Das Jugendamt war von ihr bereits eingeschaltet worden.
Die Argumente im Einzelnen:
- Dem Kind würden pornografische Filme vorgeführt
- Der Vater sei arbeitslos, somit finanziell nicht fähig genug
- Der Vater sei bereits ein "Rebell" gewesen, der jung ausgezogen war, er solle ihren Enkel nicht "anstecken".
- Dem Kind würde Alkohol gegeben werde.
Vorerst blieb das Kind bei seiner Großmutter, nach zwei Jahren konnte (aufgrund von Krankheiten seitens der Großmutter, dem Jugendamt und den Anwälten) erst der Sorgerechtsprozess gemacht werden, der schnell zugunsten der Großmutter ausfiel; Das Kind habe sich in den zwei Jahren zu stark von seinem Vater entfremdet. Nach einem weiteren Jahr konnte auch ein Besuchsrecht nicht umgesetzt werden, da lt. der Großmutter das Kind sich mit "Händen und Füßen" dagegen wehre, seinen Vater zu sehen.
Bis zum Alter von 18 wurde ein stark autoritärer Erziehungsstil der Großmutter auf das Kind verübt; u.a.
- totale Kontrolle durch Fahren und Abholen zu Schule und Freunden.
- Auswahl und "Absegnung" von Freunden (nur männlich, mindestens 1-2 Jahre jünger als Enkel selbst)
- bei "nicht gehorchen" Freiheitsentziehung durch Einsperren in dunklen Räumen; Freilassung erst nach folgendem (wörtlich nach zu sprechendem Satz): Es tut mir Leid, du hast Recht, ich habe Unrecht.
- bewusste oder unbewusste Schikane z.B. in Teddybären-Tapete bis einschließlich 16 Jahre.
- Kontaktunterbindung (verbal sowie durch Ausstecken des Telefons) zur ersten (und bis 19 einzigen) festen Freundin (kennen gelernt im Urlaub)
- Abfangen von persönlichen und amtlichen Briefen.
- Ignorieren des Berufswunsches Kfz-Mechatroniker, Zwang eine vom Enkel shandschriftlich geschiebene Bewerbung als Krankenpfleger (Großmutter selbst früher Heilerziehungspflegerin gewesen)
Im Jungendalter entwickelte die betreffende Person zeitweise ein agressives Verhalten gegen die Erziehungsperson, jüngere Kinder und Gegenstände (somit auch gegen sich, z.B. durch Zerschlagen von Fensterscheiben), zeitweise eine Depression. Durchweg eine Verschlossenheit bis hin zur Unzugänglichkeit. Zu Fremden jedoch immer freundlich, höflich, "gut erzogen".
Mit der Volljährigkeit begann ein bis heute nicht durchgeführter Abnabelungsprozess, der sich folgendermaßen schildert:
Mit 18/19 Jahren Streit mit Großmutter (wiederholt), (erstmalige) Kontaktaufnahme zu Vater, vorübergehender Einzug bei Vater, Kontaktabbruch mit Großmutter. Nachdem keine Initiative vom Sohn bezüglich einer Wohnung zu sehen war gab es Steit, woraufhin der Sohn zuerst zu einem Freund zog, nach etwa 2 Monaten jedoch wieder bei seiner Großmutter war. Nach etwa 2-3 Wochen wurde er eingesperrt, er ging wieder zu seinem Vater, Kontaktabbruch mit Großmutter, suchte sich Wohnung, nach 2-3 Monaten wieder Kontakt mit Großmutter.
Dieses Muster wiederholt sich seitdem.
In Zeiten der Kontaktlosigkeit mit der Großmutter ist die Person überzeugt, nie wieder zurück zu gehen, möchte nie wieder Kontakt und bewegt sich frei.
Nachdem jedoch immer mehr "Probleme" auftreten, wie Geldmangel, etc. und gleichzeitig das Angebot zum Geldverdienen durch Gefälligkeiten seitens der Großmutter kommen, wird Kontakt wieder aufgenommen bis zum plötzlichen Umkippen; Einzug, Kontrolle, Abbruch des Kontakts zu allen "nicht erwünschten" Menschen, sowie denen, die der Person Vorwürfe machen könnten, warum sie wieder "rückfällig" geworden ist.
Zuletzt war diese Person in einer Beziehung mit der erwähnten "Urlaubsfreundin". Nach vier Monaten Kontaktabbruch wiederholte sich der "Rückfall" wieder, plötzlicher Kontaktabbruch mit dem Umfeld, sowie zur Freundin.
Ich denke ich habe alles geschrieben, was wichtig ist für den "Fall", sollten jedoch noch Fragen bestehen beantworte ich diese gerne.
Mein Anliegen ist einfach folgendes: Mich würde eine Einschätzung von Experten (womit ich allgemein alle Psychologie-Interessierten meine) interessieren, grade auch, wie man als nicht-Therapeut diesem Menschen helfen könnte. Mehr möchte ich dazu gar nicht sagen, da ich denke, jede Einschätzung von mir ist weniger hilfreich. =)
Würde mich sehr über Antworten freuen!!!
Viele liebe Grüße!!!


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