Guten Tag,
ich habe Gabiannarele versprochen, das ich meine Mitarbeit in der Schiedsstelle erläutere.
vielleicht eins vor weg. Falls das das falsche Unterforum ist verschiebt den Thread bitte, da ich nicht wusste wohin das jetzt genau hingehört.
Stellungnahme:
Das Schulministerium NRW hat das Programm „Schulschiedsstellen“ veröffentlicht und beschreibt es wie folgt:
„Eine Schulschiedsstelle setzt sich aus drei Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulformen zusammen, die vorab für diese Aufgabe 40 Stunden lang vorbereitet wurden. Sie haben die Grundlagen des Straf- und Schulrechts kennengelernt, Gesprächsführung trainiert und gelernt, mit Sanktionen adäquat auf Regelverletzungen zu reagieren.
Schulschiedsstellen können von der Schulleitung angerufen werden, wenn...
...es um Vorfälle in der Schule, im schulischen Umfeld oder zwischen Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen geht,
...der Einfluss Gleichaltriger mehr Erfolg verspricht als Maßnahmen von Erwachsenen,
...die Schulleitung einen Regelverstoß nicht selbst nach dem Schulgesetz NRW ahnden will, sondern ihn an die Schulschiedsstelle abgibt.
Zu den Regelverstößen, die vor den Schulschiedsstellen verhandelt werden können, zählen:
-Fehlverhalten gegenüber Mitschülern, wie z.B. Gewalt, Mobbing, Beschimpfungen, herabwürdigendes Verhalten.
-Fehlverhalten gegen Lehrkräfte, wie z.B. Beschimpfung, Verleumdung
Beschädigung von Eigentum.
-Rangeleien im Schulbus.
-unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht.
Die Sanktionen sollen in unmittelbarem Zusammenhang zu dem Fehlverhalten stehen und bewirken, dass die Beschuldigten ihren Fehler einsehen. Mögliche Sanktionen können sein:
-eine Entschuldigung, ggf. auch öffentlich.
-Wiedergutmachung durch max. 20 Sozialstunden. So können Reinigungsarbeiten auf dem Schulgelände o.ä. erledigt werden.
-Schadensersatz aus dem Taschengeld.
-Handyverbot.
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Bei den Verhandlungen der Schulschiedsstellen sind neben dem Schüler-Team immer eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge anwesend. Die Eltern der oder des Beschuldigten können anwesend sein. Bei Bedarf wird auch das Opfer eingeladen. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich. Die Schulschiedsstellen sind bei den Schulämtern angesiedelt und für alle Schulen und Schulformen im Schulamtsbezirk zuständig.“
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Wir haben 6 Tage im Ministerium für Schule und Weiterbildung, Außenstelle Soest eine Fortbildung mitgemacht. Die Arbeit dort hat auch viel mit Psychologie zutun, da manchmal viel mehr hinter der Tat steckt als man denkt. Wir sind eine Ordnungsmaßname nach §53 SchulG.
Wir sind dazu da,
...die schädliche Implikation des Handelns deutlich zu machen.
...Schuldeinsicht zu erzeugen.
...Dem Täter neue Perspektiven für sein Denken u. handeln zu ermöglichen.
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Wenn ihr noch Fragen habt stellt sie!
lg
Matthias


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) statt Deine schon so früh gesammelten Erfahrungen, gepaart mit der Bereitschaft, sich für andere einzusetzen, später beruflich umzusetzen.....

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